AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

MAS Marketing Service Dr. Loesch, Institut für Markt- und Kommunikationsforschung, Westerburg im Mai 2008

Diese Geschäftsbedingungen entsprechen den Forderungen des ADM (Arbeitskreises Deutscher Marktforschungsinstitute), des Internationalen Kodex für die Praxis der Marketingforschung der IHK (Internationale Handelskammer) und des Code of standards and ethical practice der ESOMAR (European Society for Opinion and Marketing Research)

1. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes aus.

2. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlages, in dem Aufgabenstellung, Untersuchungsablauf und Auswertungsgesichtspunkte und Umfang sowie das geforderte Honorar und der Zeitbedarf für die Untersuchung angegeben werden, gegebenenfalls für die Feldarbeit in Form eines Organisations- und Ablaufvorschlages, in dem die Untersuchungsspezifikation gemäß Vorgabe des Auftraggebers, Testort/- region(en), Fallzahl, Feldzeit und das Honorar angegeben sind. Soll ein Angebot über den Umfang eines Rahmenvorschlages hinausgehen und hat der Interessent den Angebotsumfang nicht bestimmt so teilt die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch vor Abgabe des Angebots mit, in welchem Umfang es die Ausarbeitung besonderer Untersuchungsunterlagen, wie z.B. Fragebogenentwürfe oder Explorationsleitfäden für erforderlich hält und welches Honorar hierfür zu zahlen ist. Es kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent nicht widersprochen hat. Die Kosten für die Besprechungen außerhalb des Sitzes der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch sind zu ersetzen, wenn der Interessent vorher darauf hingewiesen worden ist.

3. Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages zu erbringende Leistungen. Es schließt im Full-Service die Lieferung von 3 Berichtsexemplaren in deutscher Sprache ein, wenn die Auswertung Gegenstand der Leistungsvereinbarung war, im Bereich der Feldarbeit die Prüfung der Fragebögen nach Inhalt und Quote, termingerechte Rückgabe der ausgefüllten Erhebungsunterlagen und, soweit nichts anderes vereinbart, der Testunterlagen. Im Bereich Gruppendiskussionen schließt das Honorar die Lieferung eines einfachen Berichts in deutscher Sprache sowie die Übergabe von Audio- und Videoprotokollen, bei reiner Organisationsleistung die Bereitstellung der benötigten Räume und Technik in der vereinbarten Zeit und die Übergabe von Audio- und Videoprotokollen ein. Für Sonderwünsche des Auftraggebers, für die Lieferung zusätzlicher Berichtsexemplare, für die Erstellung von Übersetzungen der Untersuchungsberichte sowie für die Erstellung von Vor- und Zwischenberichten kann die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch ein entsprechendes Honorar beanspruchen. Entstehen nach Vertragsabschluß durch Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers Mehrkosten, kann die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch diese berechnen. Das gilt auch, wenn solche Mehrkosten auf anderen Gründen beruhen, die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren. Änderungen des Auftragvolumens nach Vertragsabschluß bedürfen darüber hinaus einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, im Bereich der Feldorganisation gilt das gesprochene Wort, es sei denn, wir hätten schriftlich widersprochen. Das Angebot bezüglich der Teststudiomarktforschung berücksichtigt die vom Auftraggeber projektierte Interviewdauer. Ergeben sich in der praktischen Durchführung Abweichungen zu Lasten der Interviewdauer, wird proportional nachkalkuliert. Bei Absage von gemieteten Testplätzen oder Durchführung von Untersuchungsprojekten, können Bereitstellungskosten nach Anfall in Rechnung gestellt werden. Setzen eingemietete Institute eigene Mitarbeiter ein, ist diesen unter Vermeidung einer Konventionalstrafe untersagt, freie oder fest angestellte Mitarbeiter der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch abzuwerben. Eingemietete Institute tragen die Verantwortung für die von ihnen eingesetzten Interviewer und deren Leistung. Eventuell anfallende Entsorgung oder Sonderreinigung der angemieteten Testräume gehen zu Lasten der eingemieteten Institute. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch ist nicht verpflichtet, Fragebögen Dritter auf ihre Richtigkeit oder Werbematerial, das zu Testzwecken eingesetzt wird, auf seine Zulässigkeit zu prüfen, so dass Ansprüche Dritter wegen unzureichender Ergebnislage ausgeschlossen sind.

4. Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch in der Regel nicht gewähren. Soweit in begründeten Ausnahmefällen Exklusivität vereinbart wird, ist die Dauer und das grundsätzlich zu berechnende Honorar festzulegen. Für die tatsächliche Teilnahme von einzuladenden Testpersonen bei Veranstaltungen wie Gruppendiskussionen oder Einzelinterviews übernimmt die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch keine Garantenfunktion.

5. Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsvorschläge und Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden und zu diesem Zweck auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen (informations-storage and retrieval-systems) gespeichert, verarbeitet oder ausgegeben werden.

6. Das Eigentums- und Urheberrecht an der Untersuchungskonzeption und dem bei Durchführung des Auftrages anfallenden Material-Datenträger (Disketten und Bänder, Fragebogen usw.) liegt bei der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

7. Der Auftraggeber kann mit dem Institut vereinbaren, dass er einen gedoppelten Datensatz gegen Honorar erhält.

8. Der Auftraggeber hat das Recht, in den Geschäftsräumen der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Wenn Maßnahmen zum Schutz der Anonymität erforderlich werden, die Kosten verursachen, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.

9. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen 1 Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden ist.

10. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Die gewonnenen Ergebnisse stehen – wenn nichts anderes vereinbart wird nur dem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung.

11. Die Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Untersuchung, wobei sie sich vorbehält, bei Notwendigkeit mit anderen Instituten zu kooperieren oder andere Feld-Organisationen und Test-Studios einzusetzen. Ebenso wird die ordnungsgemäße Auswertung der Untersuchung gewährleistet. Beanstandungen können nur auf schuldhafte Verletzung der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat nicht termingerecht übergeben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegte Leistung noch nicht erbracht ist; sollte nachweislich das Interesse des Auftraggebers an dem bereits erbrachten Teil fortgefallen sein, so gilt sein Rücktritt auch insoweit. Ein evtl. Verzugsschaden ist nicht zu ersetzen. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Verzuges gilt die gesetzliche Regelung. Ist die Untersuchung schuldhaft nicht auftragsgemäß durchgeführt worden, so kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Wenn die Nachbesserung nicht möglich oder binnen angemessener Frist nicht ordnungsgemäß beendet ist, kann er den Vergütungsanspruch mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall der Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Regelung. Das Institut haftet nicht für Folgeschäden irgendwelcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der für ihn durchgeführten Untersuchung entstehen; im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.

12. Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren, auch unverschuldeten Schäden, die der Firma MAS Marketing Service Dr. Loesch oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen, sowie für Schäden an unseren Betriebseinrichtungen, die vom Auftraggeber bei Einmietung selbst oder durch seine Beauftragten entstanden sind, insbesondere, wenn unsere öffentlich rechtlichen Verpflichtungen durch ihn verletzt wurden und uns dadurch Schaden entsteht. Der Auftraggeber stellt das Institut grundsätzlich von Regressansprüchen Dritter frei, soweit diese aus Schäden durch bereitgestellte oder verlangte Produkte begründet werden.

13. Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der jeweiligen Forschungsvorhaben. Deswegen ist Vorauszahlung erforderlich: Normalerweise 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Beendigung des Auftrags. Die Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Skonto zu erfolgen. Soweit es der Untersuchungsansatz oder die Auftragssumme erforderlich erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Unsere Honorarforderungen sind Nettopreise und grundsätzlich nicht skontierfähig. Davon abweichende Bestellbedingungen seitens des Auftraggebers gelten als nicht anerkannt.

14. Ohne schriftliche anderslautende Weisung des Auftraggebers werden Rücksendungen per Kurier zu Lasten des Auftraggebers abgewickelt. Mit Übergabe der Materialien an den Transporteur geht das Versandrisiko auf den Empfänger über.

15. Für eventuelle unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung.

16. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das materielle und prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Westerburg, der Sitz der Firma MAS Marketing Service Dr. Loeschdie Haftung begrenzt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.

 

 

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